Hotel & Restaurant Greive

-Hotel Greive GmbH & Co KG- Mittelstraße 9 D 49733 Haren-Ems Tel +49 (0)5932 – 72 77-0

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

-Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag-

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen durch die Reservierungsbestätigung des Hotel Greive und nach
    der erfolgten Anzahlung des Kunden. Falls eine schriftliche Reservierungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr
    möglich war, das/die Zimmer jedoch telefonisch zugesagt und bereitgestellt war/en, gilt der Gastaufnahmevertrag
    ebenfalls als abgeschlossen.
    Gruppenreservierung –auch für Bankettveranstaltungen- bedürfen prinzipiell der schriftlichen Form.
  2. Der Abschluß des Gastaufnahme- oder Veranstaltungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
    Vertrages, gleichgültig, auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde.
  3. Das Hotel Greive ist verpflichtet, den reservierten Platz/die reservierten Plätze dem Gast bereitzustellen und
    die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Hotel Greive ist berechtigt, bis zum 31. Tag vor Anreise vom
    Gastaufnahmevertrag oder vom Veranstaltungsvertrag aus wichtigen Gründen zurückzutreten.
  4. Stornoregelungen: Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Gast gelten folgende
    Stornoregelungen:  
    Bis 31 Kalendertage vor Anreise: Stornogebühr in Höhe der Anzahlung
    30 – 22 Kalendertage vor Anreise: 20% der gesamten Rechnungssumme
    21 – 15 Kalendertage vor Anreise: 30% der gesamten Rechnungssumme
    14 – 7 Kalendertage vor Anreise: 50% der gesamten Rechnungssumme
    6 – 4 Kalendertage vor Anreise:  60% der gesamten Rechnungssumme
    3 – 1 Kalendertag/e vor Anreise: 80% der gesamten Rechnungssumme

    a: Diese Stornoregelung betrifft im gleichen Maße auch alle vereinbarten Bankett- und Restaurant-Veranstaltungen.
    Das Hotel Greive ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach
    Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

  5. Ersatzansprüche für einen etwaigen entgangenen Aufenthalt infolge höherer Gewalt wie z.B. Krankheit, behördlicher
    Eingriffe, Seuchenausbruch oder dergleichen sind kein Grund für den Reiserücktritt.
  6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen – z.B. wegen vorzeitiger Abreise – werden grundsätzlich nicht erstattet,
    auch nicht teilweise.
  7. Für abhanden gekommene Gegenstände wie Kleidungsstücke, Wertgegenstände und dergleichen werden keine
    Ersatzansprüche durch das Hotel Greive anerkannt.
  8. An- und Abreisezeiten:
    Anreise: täglich ab 14.00 Uhr und bis 20:00 Uhr
    Abreise: bis 11.00 Uhr
  9. Leistungen: Welche Leistungen vereinbart wurden, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung des Hotel Greive.
  10. Mündliche Absprachen haben nicht stattgefunden bzw. bedürfen der schriftlichen Festlegung. Sollten ein oder mehrere
    Punkte dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes oder zukünftiges Recht verstoßen, so betrifft das nicht die
    restlichen Vertragspunkte.

www.hotel-greive.de • info@hotel-greive.de • Gerichtsstand ist Meppen